Leichtkrafträder M, A1
ab 16 Jahre
bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW Leistung
16- bis 17jährige
> bis 80 km/h
Mofa ab 15 Jahre
Krafträder A, A 1, M
ab 18 Jahre
über 50 ccm oder über 45 km/h
ab 16 Jahre
Während der ersten 2 Jahre:
bis 25 kW Leistung und bis 0,16 kW Leistung je Kilogramm
Bewerber, die bereits 25 Jahre alt sind oder während dieser Frist werden, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
PKW B, M, S
bis 3.500 kg und bis 8 Sitzplätze (ohne Führersitz)
und Anhänger bis 750 kg
oderAnhänger bis Leermasse Pkw / zusammen bis 3 500 kg
Anhänger BE
Kraftfahrzeuge mit Anhängern über 750 kg( Ausnahme siehe Klasse B)
Daraus ergeben sich die Klassen BE, CE, C1E, DE, D1
Vorbesitz der zu Grunde liegenden Klasse B, C, C1, D oder D1
Klasse CE schließt BE, C1E und T ein
Bei Klasse C1E und D1E dürfen Kombinationen bis 12 000 kg (Anhänger bei Leermasse Lkw bzw. Bus) gefahren werden.