Leichtkrafträder M, A1

ab 16 Jahre
bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW Leistung

16- bis 17jährige
> bis 80 km/h

Mofa ab 15 Jahre

 Krafträder A, A 1, M

ab 18 Jahre
über 50 ccm oder über 45 km/h

ab 16 Jahre
Während der ersten 2 Jahre:
bis 25 kW Leistung und bis 0,16 kW Leistung je Kilogramm

Bewerber, die bereits 25 Jahre alt sind oder während dieser Frist werden, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

 PKW B, M, S

bis 3.500 kg und bis 8 Sitzplätze (ohne Führersitz)
und Anhänger bis 750 kg
oderAnhänger bis Leermasse Pkw / zusammen bis 3 500 kg

 Anhänger BE

Kraftfahrzeuge mit Anhängern über 750 kg( Ausnahme siehe Klasse B)

Daraus ergeben sich die Klassen BE, CE, C1E, DE, D1

Vorbesitz der zu Grunde liegenden Klasse B, C, C1, D oder D1

Klasse CE schließt BE, C1E und T ein

Bei Klasse C1E und D1E dürfen Kombinationen bis 12 000 kg (Anhänger bei Leermasse Lkw bzw. Bus) gefahren werden.